Cro EkspresAllgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES BEFÖRDERERS CRO EKSPRES doo IM INLANDSVERKEHR

1. Mit der Annahme des Angebots schließt der Absender (Besteller des Transports) einen Beförderungsvertrag mit dem Beförderer ab und verpflichtet sich, die im Angebot angegebenen Transportkosten zu bezahlen, und der Beförderer verpflichtet sich, die zum Transport übergebenen Gegenstände in der angegebenen Weise zu übergeben im Angebot, an den Absender oder an den vom Absender angegebenen Empfänger. Durch die Übergabe der Sendung an den Absender oder den vom Absender benannten Empfänger entbindet sich der Absender nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Transportentgelts, sondern garantiert mit dem Empfänger gesamtschuldnerisch die Übernahme der Transportkosten aus dem Angebot innerhalb der Frist.

2. Mit Abschluss eines Beförderungsvertrages verpflichtet sich der Beförderer, nur die im Angebot genannten Leistungen zu erbringen.

3. Durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages ermächtigt der Absender den Beförderer, in seinem Namen und auf seine Kosten einen Beförderungsvertrag mit anderen Beförderern abzuschließen und dem Absender die Weiterbeförderung der Güter zum gewünschten Bestimmungsort auf dem geeignetsten Weg zu ermöglichen und Beförderer gemäß den Bedingungen des Angebots oder des Beförderungsvertrags. Jede Vermittlungsleistung mit anderen Beförderern gemäß den Bedingungen der Vollmacht aus diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Endpreis des angenommenen Angebots aus Punkt 1 enthalten. dieser Bedingungen und können nicht zu einer Erhöhung des vom Versender durch Annahme des Angebots gezahlten und vertraglich vereinbarten Preises führen, unabhängig davon, ob die angegebene Leistung im Angebot gesondert ausgewiesen ist. Wenn auf besonderen und/oder zusätzlichen Wunsch und/oder aufgrund besonderer Bedürfnisse und/oder zusätzlicher Wünsche des Absenders eine andere Beförderungsrichtung und/oder ein anderer Beförderer gewählt wird als der vom Beförderer aufgrund der Vollmacht gewählte Abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Gesamtpreis des Angebots freibleibend.

4. Der Transport gilt als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn der Absender oder Empfänger am Bestimmungsort oder am Ort der Übergabe zum Transport an einen anderen durch Abschluss dieser Allgemeinen Bedingungen ausgewählten Frachtführer keine schriftliche Bestätigung der Identität der gelieferten Gegenstände verlangt und die Feststellung von Schäden oder sonstigen Mängeln, die der Frachtführer zu vertreten hat, innerhalb der Frist unverzüglich nach Erhalt der gelieferten Sachen.

5. Mit Abschluss eines Beförderungsvertrages übernimmt der Absender die beschränkte Haftung des Frachtführers für die vom Frachtführer zu vertretende Transportverzögerung in Höhe von 1/10 der Höhe des vereinbarten Beförderungsentgeltes für jeden Tag der Überschreitung der im Angebot angegebenen Lieferfrist, begrenzt durch die Höhe des vereinbarten Entgelts für den Einzeltransport.

6. Ersatz aller Formen materieller und/oder immaterieller Schäden durch Verlust oder Beschädigung von Gütern, einschließlich aller weiteren indirekten und/oder direkten Schäden, die sich aus dem Ereignis ergeben die der Beförderer zu vertreten hat, ist insgesamt auf den Wert der verlorenen und/oder beschädigten Güter begrenzt, wobei, wenn der Absender den Wert der zur Beförderung übergebenen Güter bei Abschluss des Vertrages nicht angibt, unwiderruflich davon ausgegangen wird, dass die Der Gesamtwert der zum Transport übergebenen Waren beträgt 2.000,00 HRK, dieser Betrag gilt als vereinbarte Begrenzung der Haftungssumme, die von der Person, die den Transport bestellt, so angegeben wird.

7. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass durch die Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen jegliche Haftung des Beförderers für Schäden ausgeschlossen wird (mittelbar und/oder unmittelbar in allen Formen) durch Verspätung und/oder Verlust von Gütern, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die der Frachtführer nicht vorhersehen konnte und deren Folgen er nicht abwenden konnte, insbesondere Diebstahl, wenn der Transportauftrag und das angenommene Angebot nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines Diebstahls sein könnten, oder es gab keine Angaben zum Wert der Waren, die auf die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen oder einer separaten Versicherung der Sendung durch den Spediteur hinweisen könnten, oder wenn der Verlust , Beschädigung und/oder Verspätung auf ein Verschulden des Transportbestellers und/oder des Berechtigten an der Ware zurückzuführen sind, insbesondere wenn der Kunde oder der Berechtigte trotz Mahnung des Frachtführers auf die Mängel der Ware an der Bestellung festhielt Waren, Verpackungsmängel, die Ungeeignetheit der Warenart für den konkreten Transport oder andere Warnungen, die im Spediteur und/oder in schriftlicher Mitteilung des Auftragnehmers vermerkt sind.

8. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder ihrer einzelnen Teile berührt nicht den Bestand der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und des abgeschlossenen Beförderungsvertrages, wobei sich Auftragnehmer verpflichten, die unwirksamen Bestimmungen und/oder deren Teile durch angemessene zu ersetzen, insbesondere unter Berücksichtigung des angemessenen Verhältnisses der wirtschaftlichen Rentabilität des Individualtransports zum vom Auftraggeber angegebenen Warenwert .

9. durch Abschluss eines Beförderungsvertrages für alle Streitigkeiten zwecks Zahlung der vereinbarten Vergütung für die durchgeführte Beförderung, Schadensersatz gegen den Frachtführer sowie sonstige sich mittelbar und/oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Beförderung, und Ausgehend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Gerichtsstand des tatsächlich zuständigen Gerichts auch der aus diesen Allgemeinen Bedingungen vertraglich vereinbarte Sitz des Beförderers!